Digitale Zugänglichkeit

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Die SPL La Baule-Presqu’île de Guérande Tourisme verpflichtet sich, die Website labaule-guerande.com gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichheit der Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderungen für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihrer Ausstattung, ihrer Art der Navigation oder eventuellen Behinderungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.labaule-guerande.com, die am 29. Januar 2026 gültig ist.

Auf dieser Seite werden der aktuelle Stand der Zugänglichkeit der Website, die laufenden Maßnahmen und die Kontaktmöglichkeiten bei Schwierigkeiten dargestellt.

Stand der Einhaltung

Die Website von La Baule-Presqu’île de Guérande Tourisme wird als nicht konform mit dem Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité (RGAA Version 4.1) erklärt.

Bis heute :

  • Es wurde noch kein vollständiges Konformitätsaudit durchgeführt, das nach der offiziellen Methodik des RGAA durchgeführt wurde.
  • Da ein solches Audit nicht vorliegt, können wir keine genaue Konformitätsrate veröffentlichen.
  • Aus Gründen der Transparenz wird die Website daher bis zum Vorliegen dieses Audits als nicht konform betrachtet.
  • Es wird aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet, und ein Konformitätsaudit ist für die erste Hälfte des Jahres 2026 geplant.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Auf labaule-guerande.com haben wir ein einfaches Ziel: Alle Besucher sollen auf die Inhalte der Website zugreifen können, auch diejenigen, die behindertengerechte Hilfsmittel verwenden. Konkret ist eine barrierefreie Website eine Website, die es ermöglicht, :

  • Mit einer Sprachausgabe oder einer Braillezeile navigieren, die von blinden oder sehbehinderten Menschen verwendet werden.
  • Die Anzeige nach ihren Bedürfnissen anpassen: den Text vergrößern, die Farben anpassen, die Kontraste verbessern… um das Lesen komfortabel zu machen.
  • Die Website ohne Maus, nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreen erkunden.
  • Digitale Barrierefreiheit ist kein „Extra“: Sie ist eine Verpflichtung.

Vorgehensweise und geplante Maßnahmen

Es wird ein strukturiertes Vorgehen eingeleitet, um die Zugänglichkeit der Website zu verbessern:

  • Schrittweise Übernahme der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente…) durch das Team des Fremdenverkehrsamts, um ihre Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Durchführung eines Audits der technischen und funktionalen Zugänglichkeit durch einen spezialisierten Dienstleister (auf einer repräsentativen Stichprobe von Seiten und Funktionen).
  • Erstellung eines priorisierten Aktionsplans, ausgehend von den Ergebnissen des Audits, mit Identifizierung :
    – der vorzunehmenden technischen Korrekturen (Code, Templates, Module),
    – der Weiterentwicklungen der Ergonomie und der Navigation,
    – der bewährten Praktiken, die für neue Inhalte übernommen werden sollen.
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur für die Integration der notwendigen Korrekturen.
  • Kompetenzsteigerung der internen Teams (Redaktion, Integration, Visualisierung), um schrittweise barrierefreie Inhalte zu produzieren.

Potenziell nicht zugängliche Inhalte

Bis zum Abschluss des vollständigen Audits können bestimmte Elemente der Website für bestimmte Zielgruppen nur schwer zugänglich sein. Zur Orientierung: Dies können insbesondere sein :

  • Bilder ohne angepasste Textalternative
  • PDF-Dokumente oder andere heruntergeladene Dateien (Broschüren, Leitfäden, Formulare), die nicht für Bildschirmleser strukturiert sind.
    Unzureichende Farbkontraste bei bestimmten Textblöcken, Schaltflächen.
  • Manchmal eingeschränkte Tastaturnavigation, insbesondere bei einigen Menüs, Karussells oder interaktiven Komponenten.
  • Beschriftung von Links oder Schaltflächen außerhalb des Kontexts wenig aussagekräftig (z. B. „Mehr erfahren“, „Weiterlesen“).
  • Manchmal unvollkommene Titelhierarchie, die die titelbasierte Navigation für Nutzer assistierender Technologien erschwert.

    Diese Punkte werden im Laufe der Zeit analysiert und korrigiert.

Einführung eines Moduls zur Barrierefreiheit.

Bis zum vollständigen RGAA-Audit haben wir ein vereinfachtes Zugänglichkeitsmodul eingerichtet, das über das Personensymbol in der oberen rechten Ecke jeder Seite zugänglich ist.

Mit diesem Modul können Sie insbesondere :

  • Kontraste verstärken oder umkehren,
  • den Zeilenabstand vergrößern,
  • eine für Legastheniker geeignete Schriftart aktivieren,
  • die Rechtschreibung von Texten entfernen, um das Lesen zu erleichtern,
  • bestimmte Bilder durch Text ersetzen, wenn dies möglich ist.

    Diese Lösung behebt nicht die möglichen strukturellen Zugänglichkeitsmängel der Website, sondern bietet den Personen, die darauf angewiesen sind, bereits jetzt einen besseren Nutzungskomfort. Diese Einstellungen werden nach Abschluss des Audits zur Barrierefreiheit der Website neu bewertet und verstärkt.

Ständige Verbesserung der Barrierefreiheit

Unser Ziel ist es, die Website iledere.com zu einer :

  • einfacher zu durchsuchen,
  • besser lesbar zu sein,
  • und inklusiver für alle Zielgruppen (Einwohner, Besucher, Dienstleister, Journalisten usw.).

    Bei jeder wichtigen Entwicklung der Website (neues Layout, neue Rubrik, Neugestaltung…) wird die Barrierefreiheit so früh wie möglich in die technischen und redaktionellen Entscheidungen einbezogen.

Unterstützung und Kontakt bei Schwierigkeiten

Wenn Sie auf ein Problem mit der Zugänglichkeit stoßen, das Sie daran hindert, auf eine Information oder einen Online-Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies mitteilen. Wir werden uns bemühen, Ihnen eine zugängliche Alternative anzubieten (z. B. Zusendung eines angepassten Dokuments, Übermittlung einer Information per Telefon oder E-Mail).

Kontaktieren Sie uns:
Per E-Mail: contact@labaule-guerande.com
Per Telefon: 02 40 24 34 44
Per Post: SPL La Baule-Presqu’île de Guérande Tourisme.
8 place de la Victoire, BP 161,
44504 LA BAULE CEDEX

Geben Sie in Ihrer Nachricht bitte unbedingt an:

  • die betroffene Seite oder Funktion (URL, wenn möglich),
  • die Art der verwendeten Hardware oder Software (Computer, Handy, Screenreader usw.),
  • die aufgetretene Schwierigkeit.
    Diese Rückmeldungen sind für uns wertvoll, um die Korrekturen zu priorisieren.

Rechtsmittel

Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen und das Problem bei La Baule-Presqu’île de Guérande Tourisme gemeldet haben,
und Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben,
haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich insbesondere an den Défenseur des droits wenden :

Oder einen Delegierten des Rechtsverteidigers in Ihrer Nähe (Verzeichnis der Delegierten in Ihrer Region).